Projekt: Umgang der Jurisprudenz mit Literatur: Unterschied zwischen den Versionen
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− | "Literatur kann aus unterschiedlichen Gründen zum Gegenstand von juristischen Verfahren werden, wobei die Bereiche Obszönität, Blasphemie, Politik/öffentliche Ordnung, Beleidigung und Schutz der Privatsphäre die meisten Fälle abdecken. Im vorliegenden Projekt soll diese Gruppe von straf- und zivilrechtlichen Prozessen in Belgien und Südafrika untersucht werden. Die Verfahren werden aus literaturwissenschaftlicher Perspektive historisch und systematisch daraufhin befragt, welchen Grad an institutioneller Autonomie die Jurisprudenz literarischen Texten zuerkennt und welche Auffassungen von Art, Eigenschaften und Funktion von Literatur in der Jurisprudenz vertreten und legitimiert werden. Die leitenden Hypothesen sind das Ergebnis von Vorarbeiten bezüglich des Umgangs der niederländischen Jurisprudenz mit Literatur, die auf einen Zusammenhang zwischen der Ausbildung eines literarischen Feldes (sensu Bourdieu) in den Niederlanden Ende des 19. Jh.s. und dem Entstehen des Konzepts der exceptio artis in der niederländischen Jurisprudenz in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jh. hinweisen. Auf der Grundlage von Varianten der idealistischen Ästhetik und in Anlehnung an die bei zeitgenössischen Kennern dominante Poetik erhält Kunst bzw. Literatur einen Sonderstatus, der jedoch keine generelle Garantie der Straffreiheit bietet. Diese Konstellation bleibt in ihrer institutionellen und poetologischen Dimension bis ins 21. Jh. hinein weitgehend stabil. Die mit Bezug auf die Niederlande aufgestellten Hypothesen sollen im vorliegenden Projekt anhand juristischer Verfahren vom 19. bis zum 21. Jh. gegen niederländischsprachige Literatur in Belgien bzw. (mit dem Niederländischen eng verwandte) afrikaanssprachige Literatur in Südafrika überprüft und präzisiert werden. Zugleich soll das Projekt die Frage klären, inwiefern eine systematische Erweiterung der vergleichenden Forschungsperspektive um weitere Länder und Sprachen sinnvoll ist." (zitiert aus der (Projektbeschreibung aus der Datenbank [ | + | "Literatur kann aus unterschiedlichen Gründen zum Gegenstand von juristischen Verfahren werden, wobei die Bereiche Obszönität, Blasphemie, Politik/öffentliche Ordnung, Beleidigung und Schutz der Privatsphäre die meisten Fälle abdecken. Im vorliegenden Projekt soll diese Gruppe von straf- und zivilrechtlichen Prozessen in Belgien und Südafrika untersucht werden. Die Verfahren werden aus literaturwissenschaftlicher Perspektive historisch und systematisch daraufhin befragt, welchen Grad an institutioneller Autonomie die Jurisprudenz literarischen Texten zuerkennt und welche Auffassungen von Art, Eigenschaften und Funktion von Literatur in der Jurisprudenz vertreten und legitimiert werden. Die leitenden Hypothesen sind das Ergebnis von Vorarbeiten bezüglich des Umgangs der niederländischen Jurisprudenz mit Literatur, die auf einen Zusammenhang zwischen der Ausbildung eines literarischen Feldes (sensu Bourdieu) in den Niederlanden Ende des 19. Jh.s. und dem Entstehen des Konzepts der exceptio artis in der niederländischen Jurisprudenz in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jh. hinweisen. Auf der Grundlage von Varianten der idealistischen Ästhetik und in Anlehnung an die bei zeitgenössischen Kennern dominante Poetik erhält Kunst bzw. Literatur einen Sonderstatus, der jedoch keine generelle Garantie der Straffreiheit bietet. Diese Konstellation bleibt in ihrer institutionellen und poetologischen Dimension bis ins 21. Jh. hinein weitgehend stabil. Die mit Bezug auf die Niederlande aufgestellten Hypothesen sollen im vorliegenden Projekt anhand juristischer Verfahren vom 19. bis zum 21. Jh. gegen niederländischsprachige Literatur in Belgien bzw. (mit dem Niederländischen eng verwandte) afrikaanssprachige Literatur in Südafrika überprüft und präzisiert werden. Zugleich soll das Projekt die Frage klären, inwiefern eine systematische Erweiterung der vergleichenden Forschungsperspektive um weitere Länder und Sprachen sinnvoll ist." (zitiert aus der (Projektbeschreibung aus der Datenbank [https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/162491376 "GEPRIS – Geförderte Projekte der DFG"]) <br><br> |
Aus dem Projekt ist folgende Publikation hervorgegangen:<br> | Aus dem Projekt ist folgende Publikation hervorgegangen:<br> | ||
− | * Laros, Ted: Literature and the law in South Africa, | + | * Laros, Ted: Literature and the law in South Africa, 1910-2010. The long walk to artistic freedom. Madison: Fairleigh Dickinson University Press, 2017. (zugl. Dissertation Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2014). ISBN 978-1-68393-015-0 |
+ | * Hupe, Katharina: Belgische Literatur vor Gericht. Über die Autonomie literarischer Texte in Gerichtsverfahren. Oldenburg: BIS-Verlag, 2019 (zugl. Dissertation Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2019). ISBN 978-3-8142-2386-5<br><br> | ||
==== Durchführende Institution / Finanzierung ==== | ==== Durchführende Institution / Finanzierung ==== |
Aktuelle Version vom 4. September 2024, 08:57 Uhr
Projektname
- Der Umgang der Jurisprudenz mit literarischen Texten anhand niederländischsprachiger Literatur in Belgien und afrikaanssprachiger Literatur in Südafrika
Fachgebiete
- Niederlandistik, Afrikaans
Laufzeit
- 2009–2015
Kurzbeschreibung
"Literatur kann aus unterschiedlichen Gründen zum Gegenstand von juristischen Verfahren werden, wobei die Bereiche Obszönität, Blasphemie, Politik/öffentliche Ordnung, Beleidigung und Schutz der Privatsphäre die meisten Fälle abdecken. Im vorliegenden Projekt soll diese Gruppe von straf- und zivilrechtlichen Prozessen in Belgien und Südafrika untersucht werden. Die Verfahren werden aus literaturwissenschaftlicher Perspektive historisch und systematisch daraufhin befragt, welchen Grad an institutioneller Autonomie die Jurisprudenz literarischen Texten zuerkennt und welche Auffassungen von Art, Eigenschaften und Funktion von Literatur in der Jurisprudenz vertreten und legitimiert werden. Die leitenden Hypothesen sind das Ergebnis von Vorarbeiten bezüglich des Umgangs der niederländischen Jurisprudenz mit Literatur, die auf einen Zusammenhang zwischen der Ausbildung eines literarischen Feldes (sensu Bourdieu) in den Niederlanden Ende des 19. Jh.s. und dem Entstehen des Konzepts der exceptio artis in der niederländischen Jurisprudenz in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jh. hinweisen. Auf der Grundlage von Varianten der idealistischen Ästhetik und in Anlehnung an die bei zeitgenössischen Kennern dominante Poetik erhält Kunst bzw. Literatur einen Sonderstatus, der jedoch keine generelle Garantie der Straffreiheit bietet. Diese Konstellation bleibt in ihrer institutionellen und poetologischen Dimension bis ins 21. Jh. hinein weitgehend stabil. Die mit Bezug auf die Niederlande aufgestellten Hypothesen sollen im vorliegenden Projekt anhand juristischer Verfahren vom 19. bis zum 21. Jh. gegen niederländischsprachige Literatur in Belgien bzw. (mit dem Niederländischen eng verwandte) afrikaanssprachige Literatur in Südafrika überprüft und präzisiert werden. Zugleich soll das Projekt die Frage klären, inwiefern eine systematische Erweiterung der vergleichenden Forschungsperspektive um weitere Länder und Sprachen sinnvoll ist." (zitiert aus der (Projektbeschreibung aus der Datenbank "GEPRIS – Geförderte Projekte der DFG")
Aus dem Projekt ist folgende Publikation hervorgegangen:
- Laros, Ted: Literature and the law in South Africa, 1910-2010. The long walk to artistic freedom. Madison: Fairleigh Dickinson University Press, 2017. (zugl. Dissertation Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2014). ISBN 978-1-68393-015-0
- Hupe, Katharina: Belgische Literatur vor Gericht. Über die Autonomie literarischer Texte in Gerichtsverfahren. Oldenburg: BIS-Verlag, 2019 (zugl. Dissertation Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2019). ISBN 978-3-8142-2386-5
Durchführende Institution / Finanzierung
- Oldenburg, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Niederlandistik, Antragsteller: Prof. Dr. Ralf Grüttemeier
- Finanziert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), siehe GEPRIS-Eintrag
Ansprechperson(en) / KontaktDr. Ted Laros |